Am 07. Oktober 2021 ist die neueste Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung veröffentlicht worden, die am Freitag, 08. Oktober 2021, in Kraft getreten ist. Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich zum 10. November 2021.
Für die Kirchenmusik ergeben sich keine grundlegenden Änderungen gegenüber der voraus gegangenen Version. Neu ist die Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Gottesdiensten.
Für die Kirchenmusik ergeben sich keine grundlegenden Änderungen gegenüber der voraus gegangenen Version. Neu ist die Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Gottesdiensten.